Antragstellung

Hier finden Sie einige Informationen der gesetzlichen Pflegekassen über die kostenlose Inanspruchnahme von Leistungen, die wir für Sie erbringen können.

Hierzu zählen insbesondere

  • die Frei-Haus Lieferung von Medikamente
  • sowie die Unterstützung bei und die Beratung über die Befreiung von Medikamentenzuzahlungen
  • die Beantragung eines neuen Schwerbeschädigtenausweises
  • oder auch die Erhöhung des Pflegegrades

Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag zur Finanzierung weiterer Unterstützungs- und Entlastungsangebote.

Welcher Betrag steht zur Verfügung?

Die gesetzliche Pflegekasse stellt ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 Leistungen in Höhe von bis zu 125 EUR im Monat/1.500 EUR im Jahr für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden im Nachhinein durch die Pflegekasse erstattet. Die Leistungen können nur durch zugelassene Dienste abgerechnet werden. Eine Vergütung von Familienangehörigen mit diesem Geld ist nicht möglich.

Welche Angebote können genutzt werden?

Die große Vielfalt der Angebote ermöglicht eine auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Patienten zugeschnittene Unterstützung. Das breite Spektrum der nutzbaren Angebote umfasst anerkannte

  • Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen, beispielsweise der Besuch von Demenzcafés, Einzelbetreuung zu Hause oder Betreuungsnachmittage in Selbsthilfegruppen
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden wie Pflegebegleiter als feste Ansprechpartner oder familienentlastende Dienste
  • Angebote zur Entlastung im Alltag wie Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung (z. B. Einkaufen, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege) oder bei der Organisation und Bewältigung des Alltags (z. B. Fahr- oder Begleitdienste, Botengänge)

Wenn Sie oder Ihre An- oder Zugehörigen Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne über das Kontaktformular an uns wenden.