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Fragen zur Finanzierung
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag zur Finanzierung weiterer Unterstützungs- und Entlastungsangebote. Die Pflegekassen stellen ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege zur Verfügung. Diese Leistungen können nur durch zugelassene Dienste abgerechnet werden. Ansonsten verfallen diese Leistungen.